§ 6 UStG
Umsatzsteuerbefreiung mit Grenze im Gesetz. Vorsteuerabzug entfällt bei Anwendung.
„Kleinunternehmer“ und „KMU“ klingen ähnlich, meinen in Österreich aber nicht dasselbe. Die eine ist eine Umsatzsteuerbefreiung im UStG, die andere eine Größenklasse für Statistik und Förderungen.
§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit die Umsätze der Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist danach ein Unternehmer, der sein Unternehmen im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat betreibt und dessen Umsätze die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht übersteigen. Das ist der Wortlaut der tagesaktuellen RIS-Fassung — keine interne Rechnung von uns.
Das Unternehmensserviceportal (Inhalt: BMF, Stand 1. Jänner 2026) erläutert die Regelung als unechte Steuerbefreiung: keine Umsatzsteuer in der Rechnung, keine Abfuhr an das Finanzamt, im Gegenzug kein Vorsteuerabzug. Wird die Grenze überschritten, kann die Befreiung im Überschreitungsjahr noch bis Jahresende gelten, wenn sie um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird — so USP und RIS. Ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, beurteilt Ihr Steuerberater.
Die Wirtschaftskammer schreibt ausdrücklich: Eine verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es nicht. Als Anhaltspunkt dient meist die Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission — Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme, Eigenständigkeit.
KMU beschreibt damit die Größe eines Betriebs, nicht die Umsatzsteuerbefreiung. Ein KMU kann umsatzsteuerpflichtig sein. Ein Kleinunternehmer nach § 6 kann statistisch ein Kleinstunternehmen sein — oder die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Beides ist unabhängig voneinander zu prüfen.
Die Produktseite zur Kleinunternehmerregelung beschreibt, wie Ois in Oam die Regelung in der EAR abbildet. Die Seite ERP für KMU beschreibt das Cloud-Produkt für Betriebe — nicht § 6. Das ERP prüft nicht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und setzt keine Rechtsfolge. Die aktuelle Grenze lesen Sie im RIS und beim BMF; die Anwendung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Umsatzsteuerbefreiung mit Grenze im Gesetz. Vorsteuerabzug entfällt bei Anwendung.
Größenklasse nach EU-Empfehlung — laut WKO keine verbindliche österreichische Definition.
Die Regelung hat eine eigene Produktseite, die Größenklasse eine andere — kein Klon.
Abbildung in der EAR, keine Prüfung ob die Grenze für Sie gilt.