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s´Werkl ERP® Ois in Oam — österreichisches Cloud-ERP

Kleinunternehmerregelung im ERP abbilden

In Österreich meint „Kleinunternehmer“ oft die Regelung nach § 6 UStG — nicht die Größenklasse KMU. Ois in Oam bildet die Regelung in der EAR ab. Ob sie für Sie gilt, beurteilt Ihr Steuerberater.

s´Werkl ERP® Ois in Oam arbeitet mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) — ohne doppelte Buchführung. Kein Ersatz für Steuerberatung. Alle Angaben sind vor Abgabe gegenüber dem Finanzamt zu prüfen. Maßgeblich sind geprüfte Unterlagen Ihres Steuerberaters. Für Bilanzbuchhaltung nutzen Sie den Export zu Ihrem Steuerberater.

KMU beschreibt die Größe eines Betriebs. Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 UStG ist eine umsatzsteuerliche Vorschrift. Beides ist nicht dasselbe — und diese Seite betrifft die Regelung, nicht „ERP für kleine Unternehmen“ im Allgemeinen.

In der EAR können Sie die Kleinunternehmerregelung abbilden. Das ERP ersetzt keine Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und es gibt keine Umsatzgrenze als Gesetzestext auf dieser Website. Maßgeblich sind Rechtslage, Ihr Steuerberater und geprüfte Unterlagen.

§ 19 UStG (Inland Reverse Charge) ist eine andere Vorschrift. Die können Sie in Angebot, Auftrag und Direktfaktura je Position setzen; der Beleg geht netto hinaus. Bei Shopify-Aufträgen entfällt das. Ob der Tatbestand greift, prüft das ERP nicht.

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