EAR im Produkt
Einnahmen und Ausgaben, Ist oder Soll — ohne Doppik.
In Österreich hängt die Gewinnermittlung von Rechtsform und Buchführungspflicht ab — nicht vom ERP-Marketing. Ois in Oam bildet die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ab, nicht die doppelte Buchführung.
Nach § 4 Abs. 3 EStG darf der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angesetzt werden, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden. Die EAR folgt damit typischerweise dem Zu- und Abfluss, nicht einer Bilanz mit Forderungen und Verbindlichkeiten.
Das ist österreichisches Einkommensteuerrecht. Ob die EAR für Ihren Betrieb zulässig ist, prüft Ihr Steuerberater an der aktuellen Rechtslage — nicht das ERP.
Rechnungslegungspflichtige Unternehmen führen Bücher und erstellen jährlich eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Das Unternehmensserviceportal (Inhalt: BMF) beschreibt das als doppelte Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
§ 189 UGB legt fest, wer dem Dritten Buch (Rechnungslegung) unterliegt — insbesondere Kapitalgesellschaften. Eine unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht zieht nach der BMF-Darstellung auf dem USP auch die steuerliche Buchführungspflicht nach sich.
Laut USP (BMF, Stand 1. Jänner 2026) gilt für Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co KG eine Buchführungspflicht kraft Rechtsform — unabhängig vom Umsatz. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit natürlicher Person als unbeschränkt Haftende knüpft das USP die Pflicht an Umsatzschwellen: 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (mit Pufferjahr) bzw. 1.000.000 Euro einmalig ab dem Folgejahr.
Freie Berufe im Sinne des UGB haben nach derselben USP-Seite keine unternehmensrechtliche Buchführungspflicht; freiwillige Bücher bleiben möglich. Schwellen, Pufferjahre und Ausnahmen stehen im Gesetz und in der BMF-Erläuterung. Wir rechnen sie hier nicht auf Ihren Fall um.
Ois in Oam ist ein Cloud-ERP mit integrierter EAR: Ist- und Soll-Besteuerung, Periodensperre, offene Posten, Bank und Export zum Steuerberater. Es gibt keine doppelte Buchführung, keinen UGB-Kontenrahmen und keine Bilanz im System. Wer bilanzieren muss, nutzt den Export — der Import in der Kanzlei bleibt Sache des Steuerberaters.
Einnahmen und Ausgaben, Ist oder Soll — ohne Doppik.
GmbH und ähnliche Formen sind laut USP buchführungspflichtig, unabhängig vom Umsatz.
Die aktuellen Euro-Beträge stehen bei USP/BMF und im RIS. Maßgeblich ist Ihr Steuerberater.
DATEV-/BMD-Vorbereitung und EAR-Paket. Keine Bilanzsoftware.