Ist laut BMF
Steuerschuld mit Ablauf des Zahlungsmonats, auch bei Anzahlung.
Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Zeitpunkte für die Steuerschuld. Was das Gesetz meint und wie Ois in Oam das in der EAR abbildet, ist nicht dasselbe — vor allem nicht bei Soll (Policy 4A).
Das Unternehmensserviceportal (Inhalt: BMF, Stand 1. Jänner 2026) trennt Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) und Istbesteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten). Die Sollbesteuerung ist der Regelfall: Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Bei späterer Rechnungslegung verschiebt sich der Zeitpunkt um höchstens einen Monat.
Bei der Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats der Bezahlung — unabhängig von Leistung und Rechnung. Das gilt laut USP auch für Anzahlungen. Rechtsgrundlagen laut USP: § 17 Abs. 1 und 2 UStG (Ist) und § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG (Soll).
Das USP nennt Gruppen, für die die Istbesteuerung vorgesehen ist: nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende, Freiberufler unabhängig von Umsatz und Rechtsform, bestimmte Energie- und Abfallbetriebe sowie übrige Unternehmen, deren Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Jahre nicht mehr als 110.000 Euro beträgt. Auf Antrag kann stattdessen die Sollbesteuerung gewählt werden.
§ 17 Abs. 4 UStG lässt einen Wechsel der Besteuerungsart nur zum Beginn eines Veranlagungsjahres zu; Umsätze dürfen dabei nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben. Ob Ist oder Soll für Ihren Betrieb gilt, beurteilt Ihr Steuerberater — nicht das ERP.
Im Ist-Modus setzt Ois in Oam Umsatzsteuer und EAR-Buchung auf das Zahlungsdatum. Unbezahlte Belege liegen außerhalb der Periode. Das folgt der Idee der vereinnahmten Entgelte, ersetzt aber keine Prüfung, ob Ist für Sie zulässig ist.
Im Soll-Modus bucht die EAR auf das Rechnungsdatum, nicht auf den Zahlungseingang und nicht auf den Zufluss nach EStG. Das ist eine Software-Regel (Policy 4A), keine gesetzliche Definition der Sollbesteuerung. Zahlt jemand vor dem Rechnungsdatum auf eine steuerpflichtige Position, kann die USt im Zahlungsmonat liegen; die EAR-Zeile bleibt auf dem Rechnungsdatum. Steuerfreie IG-Lieferung, Ausfuhr und Inland-§-19 kürzen wir so nicht.
Steuerschuld mit Ablauf des Zahlungsmonats, auch bei Anzahlung.
Regelfall: Ausführung der Leistung, Rechnung verschiebt höchstens um einen Monat.
EAR = Rechnungsdatum. Das ist Produktlogik, kein Gesetzestext.
Zulässigkeit, Wechsel und UVA-Zuordnung prüft die Kanzlei.