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s´Werkl ERP® Ois in Oam — österreichisches Cloud-ERP

Soll-Besteuerung — EAR auf dem Rechnungsdatum

Im Soll-Modus bucht die EAR auf das Rechnungsdatum, nicht auf den tatsächlichen Zahlungseingang. Das ist eine Software-Regel in Ois in Oam, keine Steuerberatung.

s´Werkl ERP® Ois in Oam arbeitet mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) — ohne doppelte Buchführung. Kein Ersatz für Steuerberatung. Alle Angaben sind vor Abgabe gegenüber dem Finanzamt zu prüfen. Maßgeblich sind geprüfte Unterlagen Ihres Steuerberaters. Für Bilanzbuchhaltung nutzen Sie den Export zu Ihrem Steuerberater.

Bei Soll-Besteuerung setzt Ois in Oam Umsatzsteuer und EAR-Buchung grundsätzlich auf das Rechnungsdatum. Die EAR folgt damit dem Rechnungsdatum — nicht dem Zufluss nach EStG. Wir nennen das intern Policy 4A, damit die Abbildung nachvollziehbar bleibt.

Zahlt jemand vor dem Rechnungsdatum auf eine steuerpflichtige Position, kann die USt im Zahlungsmonat liegen; die EAR-Zeile bleibt auf dem Rechnungsdatum. Steuerfreie IG-Lieferung, Ausfuhr und Inland-§-19 kürzen wir so nicht. Ob Soll für Sie gilt, klärt Ihr Steuerberater.

Rechnungsdatum

Soll-EAR = Rechnungsdatum. Kein stiller Wechsel auf den Zahlungseingang.

Anzahlung

USt kann bei Zahlung vor Rechnung im Zahlungsmonat stehen; EAR bleibt Rechnungsdatum.

UVA

Auswertung über das Steuerdatum. Keine Abgabe an FinanzOnline durch die Software.

Steuerberater

Keine Rechtsfolgen als Rat. Geprüfte Unterlagen bleiben maßgeblich.

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