UVA
Voranmeldung: Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Abgabe ans Finanzamt.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Abgabe gegenüber dem Finanzamt. FinanzOnline ist das Amtsverfahren dafür. Ois in Oam berechnet eine Auswertung — und sendet sie nicht.
Umsatzsteuer ist eine selbst zu berechnende Abgabe. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) werden laut USP (BMF, Stand 1. Jänner 2026) der Umsatzsteuer die Vorsteuerbeträge gegenübergestellt. Überwiegt die Umsatzsteuer, entsteht eine Zahllast; bei Vorsteuerüberhang ein Überschuss. Die Darstellung erfolgt bei der Eingabe in FinanzOnline oder auf dem Formular U30.
Die Umsätze gehören in die UVA jenes Zeitraums, in dem die Steuerschuld entsteht — Ist oder Soll. Das schreiben USP und WKO übereinstimmend. Fristen und ob Monat oder Quartal gelten, stehen auf der USP-Seite; wir rechnen sie hier nicht auf Ihren Fall um.
Die Abgabe der UVA hat grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen (https://finanzonline.bmf.gv.at). Das ergibt sich aus der FinanzOnline-Erklärungsverordnung und der USP-Darstellung. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, ist der amtliche Vordruck U30 zu verwenden. Reicht ein steuerlicher Vertreter ein, zählen dessen technische Voraussetzungen.
FinanzOnline ist ein Verfahren des BMF. Eine ERP-Auswertung ist keine Einreichung. Die Zusammenfassende Meldung ist eine eigene Meldung — ebenfalls über FinanzOnline, nicht durch uns.
Ois in Oam aggregiert Journalzeilen nach Steuerdatum zu einer UVA-Auswertung. Bei Ist ist das der Zahlungszeitpunkt, bei Soll in der Regel das Rechnungsdatum (Policy 4A). Es gibt keine Übermittlung an FinanzOnline, keine U30-Garantie und keine Zusicherung, dass Kennzahlen dem amtlichen Formular eins zu eins entsprechen. DATEV- und BMD-Dateien bleiben eine Vorbereitung für die Kanzlei.
Abgabe, Zahlung der Zahllast und Prüfung liegen bei Ihnen und Ihrem Steuerberater. Die Produktseite beschreibt die Auswertung; dieser Ratgeber trennt sie vom Amtsverfahren.
Voranmeldung: Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Abgabe ans Finanzamt.
Amtsverfahren des BMF. Dort wird eingereicht — nicht in Ois in Oam.
Lesen und vorbereiten. Keine elektronische Abgabe durch uns.
EAR-Paket und DATEV-/BMD-Vorbereitung. Import prüft die Kanzlei.