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s´Werkl ERP® Ois in Oam — österreichisches Cloud-ERP

ZUGFeRD oder ebInterface in Österreich?

Zwei strukturierte Formate, zwei Einsatzfelder. Der Bund nimmt über e-Rechnung.gv.at ebInterface und UBL entgegen — ZUGFeRD steht dort nicht als Einbringungsformat. Peppol können wir nicht.

s´Werkl ERP® Ois in Oam arbeitet mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) — ohne doppelte Buchführung. Kein Ersatz für Steuerberatung. Alle Angaben sind vor Abgabe gegenüber dem Finanzamt zu prüfen. Maßgeblich sind geprüfte Unterlagen Ihres Steuerberaters. Für Bilanzbuchhaltung nutzen Sie den Export zu Ihrem Steuerberater.

ebInterface: österreichischer XML-Standard

ebInterface ist der österreichische XML-Rechnungsstandard der WKÖ/AUSTRIAPRO. e-Rechnung.gv.at empfiehlt für die öffentliche Verwaltung die Versionen 4.3, 5.0, 6.0 oder 6.1; 6.1 gilt dort als empfohlen.

Vertragspartner des Bundes müssen seit 1. Jänner 2014 Rechnungen an den Bund in elektronisch strukturierter Form einbringen. Voraussetzung ist die Registrierung im Unternehmensserviceportal. Das steht auf der USP-Seite zur e-Rechnung (Inhalt: BMF).

Was der Bund entgegennimmt — und was nicht

Die Formatliste von e-Rechnung.gv.at nennt ebInterface 4.3 bis 6.1 und UBL 2.1. Peppol-Netzwerk: nur UBL, nicht ebInterface. ZUGFeRD kommt in dieser Liste nicht vor. ZUGFeRD EN 16931 (Factur-X, CII im PDF) ist für den B2B- und Deutschland-Handel relevant; als Einbringungsformat beim Bund gilt es nicht.

Die Übermittlung an den Bund läuft über das USP oder über Peppol. Ois in Oam erzeugt Dateien. Die Einreichung beim USP und jeder Peppol-Zugang liegen außerhalb des Produkts.

ZUGFeRD EN 16931 im B2B

ZUGFeRD EN 16931 ist ein hybrides Format: PDF mit eingebettetem strukturierten Datensatz nach europäischer Norm. In Österreich ist das ein üblicher Weg zu Geschäftskunden, die ein PDF lesen und parallel maschinell verarbeiten wollen — nicht der Weg in das Bundesportal.

Eine Rechnung nach § 11 UStG kann auch elektronisch übermittelt werden, wenn Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sind. Das USP beschreibt die Voraussetzungen. Ob ein bestimmtes Format gegenüber einem Kunden ausreicht, ist eine Vereinbarung und eine steuerliche Frage — nicht eine Software-Zusage.

Was s'Werkl davon abbildet

Ausgang: PDF, ZUGFeRD EN 16931 und ebInterface 6.1, schema-validiert. Sie laden die Datei herunter und versenden sie selbst. Eingang: ZUGFeRD EN 16931 sowie ebInterface 4.3 bis 6.1 werden zum Entwurf einer Einkaufsrechnung, nicht automatisch gebucht. Peppol, UBL-Eingang, BASIC, Gutschriften in diesem Kanal und USP-Upload gibt es nicht.

Bund: ebInterface oder UBL

Laut e-Rechnung.gv.at. ZUGFeRD steht dort nicht als Einbringungsformat.

B2B: ZUGFeRD EN 16931

PDF plus strukturierte Daten. Kundenversand durch Sie.

Produkt: beide Formate

Ausgang ZUGFeRD EN 16931 und ebInterface 6.1. Kein Peppol, kein USP-Submit.

Grenze

Wir reichen nichts beim Bund ein und betreiben keinen Peppol-Access-Point.

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